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Datenschutz beim Landkreis Osterholz - Betroffenenrechte

Allgemeine Informationen

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie eine betroffene Person im Sinne der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, kurz der DSGVO.

Aus dem Datenschutzrecht stehen Ihnen damit mehrere Rechte gegenüber dem Landrat als Verantwortlichen für die Datenverarbeitung zu, dies sind die sogenannten Betroffenenrechte.

Verfahrensablauf

Über die Schaltfläche ganz oben auf dieser Seite können Sie Ihre sogenannten Betroffenenrechte gegenüber dem Landkreis Osterholz online in Anspruch nehmen.

Alternativ können Sie sich auch an den Datenschutzbeauftragten des Landkreises telefonisch, schriftlich oder per E-Mail wenden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie gerne der Rubrik "Ansprechpartner/in".

Um die Sicherheit Ihre und auch die personenbezogener Daten anderer Personen gewährleisten zu können, ist der Landkreis bei diesen Anfragen gemäß der DSGVO verpflichtet, sich Ihre Identität auf sichere Art und Weise bestätigen zu lassen (Artikel 15 DSGVO Erwägungsgrund 64 Satz 1). Dies geschieht mittels der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, die Sie gemeinsam mit einem Servicekonto nutzen können.

Nach Eingang Ihres Antrages prüft der Landkreis Ihren Antrag und antwortet Ihnen über die Postfachfunktion Ihres Servicekontos.

An wen muss ich mich wenden?

Verarbeitet der Landkreis Osterholz Ihre personenbezogenen Daten, wenden Sie sich für die Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte ebenfalls an den Landkreis.

Handelt es sich um eine Datenverarbeitung durch Firmen, wenden Sie sich direkt an die jeweilige Firma.

Voraussetzungen
  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • Smartphone mit Lesefunktion für den Personalausweis (NFC-Chip) oder ein anderes geeignetes Lesegerät
  • Servicekonto vom Land Niedersachsen, einem anderen Bundesland oder vom Bund
  • Verknüpfung des Servicekonto mit der Online-Ausweisfunktion vom Personalausweis
Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben dem Personalausweis werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Die gegenüber den Landkreis beantragbaren Rechte ergeben sich aus den folgenden Artikeln der DSGVO:

  • Artikel 15 Auskunftsrecht der betroffenen Person
  • Artikel 16 Recht auf Berichtigung
  • Artikel 17 Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
  • Artikel 18 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Artikel 19 Recht auf Unterrichtung nach Löschung, Berichtigung oder Einschränkung
  • Artikel 20 Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Artikel 21 Widerspruchsrecht
Rechtsbehelf

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Artikel 78 DSGVO.

Aufsichtsbehörde für den Landkreis Osterholz ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Rubrik "Ansprechpartner/in".

Was sollte ich noch wissen?

Betroffenenrechte unterliegen teilweise gesetzlichen Einschränkungen, daher kann Ihr Betroffenenrecht ggfs. erst nach Ablauf einer Frist, mit Einschränkungen oder auch gar nicht ausgeführt werden:

Beispielsweise

  • darf nur insoweit Auskunft gegeben werden, wie dadurch keine anderen Personen in ihren Datenschutzrechten beeinträchtigt werden 
  • dürfen Daten erst gelöscht werden, wenn Sie für den vorgesehenen Zweck nicht mehr benötigt werden und die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist
  • kann der Widerspruch gegen eine Datenverarbeitung nur wirksam geltend gemacht werden, sofern dem keine zwingenden schutzwürdigen Gründe entgegen stehen
  • kann eine Einwilligung nur für die Zukunft widerrufen werden, die Verarbeitung in der Vergangenheit bleibt legal
  • gilt das Recht auf Datenübertragbarkeit nur für automatisierte Datenverarbeitungen und generell nicht für Aufgaben die im öffentlichen Interesse liegen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen

Weitere Informationen entnehmen Sie gerne der Datenschutzerklärung des Landkreises, die sie über die Rubrik "Links" erreichen können.

Bemerkungen

Erläuterungen zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie auf unserer Hinweisseite zum Datenschutz unter dem Punkt "Rechte der betroffenen Person". Sie können dazu auch den Link unter der Rubrik "Links" nutzen.

Erläuterungen zum Personalausweis und dessen Online-Ausweisfunktion finden Sie ebenfalls unter der Rubrik "Links".

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